Bundeswehreinsätze im Innern – USA als Vorbild?

Oder soll der Einsatz in Heiligendamm nachträglich legalisiert werden?

siehe auch: http://www.911video.de/news/061008/

Koalition plant Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Im Koalitionsausschuss haben sich die Regierungsparteien geeinigt, einen Bundeswehreinsatz unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr ermöglichen zu wollen.

Nun ist die SPD doch umgefallen und hat dem Drängen der CDU/CSU-Politiker, allen voran von Bundesinnenminister Schäuble, nachgegeben. Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses erklärten die Fraktionschefs Volker Kauder und Peter Struck, man habe sich darauf geeinigt, das Grundgesetz zu verändern, um Bundeswehreinsätze im Innern in Ausnahmefällen zu ermöglichen.

Nach Grundgesetz Artikel 35 war dies bislang nur bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücken bzw. zu deren Abwehr möglich. Als abzuwehrender Unglücksfall wird nun auch ein Terroranschlag gewertet. Der müsste aber nicht unmittelbar drohen, wie die SPD bislang forderte, sondern es reiche auch, so berichtet die taz, dass die Polizei über Indizien für einen möglicherweise drohenden Anschlag verfüge. Der Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln soll auch nicht mehr auf die Abwehr von Angriffen aus der Luft und auf dem Wasser begrenzt bleiben, sondern alle umfassen.

Nach der Ablehnung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht hatte die SPD eine Grundgesetzänderung gefordert, um unbemannte Flugzeuge oder solche, in denen sich nur Terroristen befinden, abschießen zu können. “Wir haben einen Weg gefunden in der Koalition”, so Kauda, “dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter ganz bestimmten begrenzten Möglichkeiten gestaltet werden kann.” Struck sprach von “Nothilfe”.

Unlängst wurde die Bundeswehr bereits ohne Grundgesetzänderung zu Einsätzen während des G8-Gipfels in Heiligendamm sowie bei der Münchener Sicherheitskonferenz im letzten Jahr herangezogen (Einsatz der Bundeswehr im Innern?).

Die Linke kritisiert den Beschluss als “Fortsetzung des innenpolitischen Irrweges”. Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger, und FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz lehnen die beabsichtige Grundgesetzänderung ab. “Die Bundeswehr darf nicht zur militärischen Hilfspolizei werden, die nach Gutdünken jederzeit im eigenen Land eingesetzt werden darf. Die FDP-Fraktion fordert die Koalition auf, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen und den Wortlaut ihrer Einigung der Öffentlichkeit vorzustellen.”
Florian Rötzer 06.10.2008

http://www.heise.de/tp/blogs/8/116973


Samstag, 4. Oktober 2008
Grundgesetzänderung
Soldaten bald im Inneren

In der Großen Koalition zeichnet sich eine Einigung zum Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inland ab. Dafür soll Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Demnach sollen die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe zur Abwendung außergewöhnlicher Unglücksfälle auch militärische Mittel einsetzen können. Dem Einsatz von Abfangjägern gegen ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug etwa wäre der verfassungsmäßige Weg eröffnet. Eine Einigung könnten Union und SPD bereits im Koalitionsausschuss an diesem Sonntag erzielen.

Mit der Änderung soll eine Sicherheitslücke angesichts der terroristischen Bedrohung nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 geschlossen werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte eine weitergehende Grundgesetzänderung mit einer Neudefinition des Kriegsfalles angestrebt, um die Bundeswehr grundsätzlich im Terrorfall im Inneren einsetzen zu können.

Die SPD bestand auf einer eingeschränkten Lösung. Nach bisherigem Recht kann die Bundeswehr nicht mit ihren militärischen Kapazitäten für die Abwehr eines Terrorangriffs zur Hilfe gerufen werden.

http://www.n-tv.de/Aenderung_des_Grundgesetzes_Bundeswehr_bald_im_Inneren/041020085517/1032975.html

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